Schwangerschaftsvorsorge

Durch die permanente Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten des Babys im Mutterleib gewinnt die Schwangerschaftsvorsorge zunehmend an Bedeutung.
Die erste Kontrolluntersuchung sollte daher erfolgen, sobald eine Frau ihre Schwangerschaft festgestellt hat. Dieser Termin umfasst neben einer umfangreichen Befragung und einer gründlichen Untersuchung das Anlegen eines Mutterpasses, der der vollständigen Dokumentation der Schwangerschaft dient.

 

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Anzahl und Umfang der weiteren Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, bestimmen die Mutterschaftsrichtlinien. Nach dem derzeitigen Schema sollten die ärztlichen Untersuchungen in folgen Abständen erfolgen:

  • bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen
  • ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen
  • ab der 41. Schwangerschaftswoche jeden 2. Tag
  • ab 10-12 Tage nach dem errechneten Geburtstermin stationäre Aufnahme

Diese engmaschige Kontrolle dient der Früherkennung und konsequenten Behandlung eventueller Komplikationen. Dementsprechend können Untersuchungen bei komplizierten Verläufen oder Risikoschwangerschaften auch häufiger erfolgen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, weitere diagnostische Tests durchzuführen, die – obwohl wissenschaftlich abgesichert – teilweise keine Kassenleistung sind. Dazu gehören:

  • Glucose-Screening in der 24.-28. Schwangerschaftswoche, dem sich bei Auffälligkeiten ein OGTT (oraler Glucose-Toleranz-Test) anschließen sollte. Diese Tests können Hinweise auf die Entstehung einer Schwangerschafts-Diabetes geben.
  • Abstrich auf Streptokokken Leistung IgeL
  • Pränatale Diagnostik Leistung IgeL Nackentransparenz-Screening, Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie je nach Abwägung des genetischen Risikos.
  • Toxoplasmose Screening u.a.


Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren ab Jan. 2021

Die Mutterschaftsrichtlinien schreiben in der Schwangerschaft drei routinemäßig durchzuführende Ultraschalluntersuchungen vor.
Bei jeder dieser Untersuchungen soll der Arzt besondere Fragen klären, die im Mutterpass dokumentiert werden.
Nur bei besonderen und definierten Problemen oder Risiken werden weiterführende, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen von der Krankenkasse übernommen,
wenn sie der Klärung einer medizinischen Fragestellung oder der Terminbestimmung dienen.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen des Feten ("Babyfernsehen") auf Wunsch der werdenden Eltern sind laut aktualisierter Strahlenschutzverordnung ab Januar 2021 verboten! Es dürfen ausschließlich Ultraschalluntersuchungen vorgenommen werden, die medizinisch nötig/sinnvoll sind.